Warum die berufliche E-Mail-Ad­res­se nicht für private Zwecke ver­wen­det wer­den sollte

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Beitrag berufliche E-Mail-Adresse

Die berufliche E-Mail-Adresse sollte nicht für private Zwecke verwendet werden. Punkt. Welche Gründe sprechen dagegen? Arbeit­nehmer und Arbeit­geber profi­tieren gleicher­massen vom Nichtgebrauch. Versenden Sie keine pri­va­ten E-Mails mit Ihrem Ge­schäfts­konto. Besorgen Sie sich dafür lieber eine E-Mail-Adresse bei einem brow­ser­ba­sier­enden Dienst.

E-MailBild: von Gerd Altmann auf Pixabay.com

Beachten Sie bitte folgende Argumente

Ihr Chef könnte mitlesen
In vielen Betrieben ist es nicht erlaubt, die geschäftliche E-Mail-Adresse für private Angelegenheiten zu ver­wen­den. Gelegent­liche Stich­proben können den sündi­genden Arbeit­nehmer entlar­ven.

Bei einer Umleitung lesen andere Leute Ihre privaten E-Mails
Bei Krankheit eines Arbeitnehmers müssen die Firmen E-Mails natürlich weiterhin bearbeitet werden. Alle pri­va­ten E-Mails geraten damit an einen Stellvertreter. Ähnliche Fälle ereignen sich bei einem Ferien­aufent­halt des Arbeit­neh­mers.

Probleme beim Arbeitgeberwechsel
Beim Wechsel des Arbeitgebers geht die E-Mail-Adresse für den ursprünglichen Kontoinhaber verloren und wei­ter­hin ein­treffende E-Mails werden von fremden Personen gelesen.

Peinlichkeiten vermeiden
Ein riesiges, privates E-Mail mit Attachment kann den Firmenmailserver in die Knie zwingen. Peinlich für den Ar­beit­ne­h­mer, oder?

Tipps

Browser basierende Dienste verwenden
Kostenlose und kostenpflichtige E-Mail-Adressen für private Zwecke (auch mit .ch Endung) gibt es zum Bei­spiel bei gmx.ch. GMX-E-Mails lassen sich sowohl browser­basiert, mit einem konven­tionellen E-Mail-Pro­gramm oder per Smartphone bearbeiten.

E-Mail nach der Arbeitszeit erlauben
Um Missbrauch mit der Firmen E-Mail-Adresse zu vermeiden, sollten Arbeitgeber die Arbeitnehmer autori­sieren, brow­ser­basier­ende Dienste für die privaten E-Mails zu verwenden, eventuell nach der offiziellen Ar­beits­zeit.

Schriftliche Vereinbarung unterzeichnen lassen
Was ist im Zusammenhang mit dem Internet erlaubt, was nicht? Lassen Sie Ihre Mitar­beiter nicht im Unklaren. Eine schriftliche „Internet Verein­barung für Mitar­beiter“ kann alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit dem Internet klä­ren.

Autor: Walter B. Walser, kundennutzen.ch

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Online-Mar­ke­ting-Mana­ger

Seit 1995 hat Walter B. Walser Erfahrung mit dem Internet. Im Jahr 2001 gründete er das Magazin kundennutzen.ch, das sich auf praktisches Online-Marketing und Online-Tools konzentriert. Als Agenturleiter hat er Unternehmern geholfen, die Effektivität ihrer Website um 100% zu steigern. Darüber hinaus beriet Walser kleine Unternehmen bei ihrem Internetauftritt und spezialisierte sich auf die Pflege und Optimierung von Websites. Zu seinen Interessen gehören Umweltschutz und Geopolitik.