Online-Marketer: Wie Sie Ihren digitalen Nachlass verwalten müssen, bevor es zu spät ist

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Digitaler Nachlass vor allem für Online-Marketer

Alle Daten, Profile und Ein­kom­men, die je­mand nach dem Tod auf einem Com­pu­ter oder im Internet hinterlässt, wer­den als „di­gi­taler Nachlass“ be­zeich­net. Die wenigs­ten Per­sonen machen sich Ge­dan­ken da­rüber, was mit ihrem Nach­lass passiert. Erfahren Sie in die­sem Beitrag, wie Sie es Ihren Nach­kommen einfacher machen und was Sie tun sol­len, wenn Sie sich um die Hinter­las­sen­schaft eines Ver­wandten küm­mern müssen.

Informationen gemäss Stand vom 10.6.2023

Passwort

Dieser Beitrag und die Checkliste eignet sich für jede Person, die digitale Konten aller Art unter­hält. Für die Hinter­blie­be­nen von sehr online­affinen Personen (wie Onli­ne-Marketers, Internet-Dienst­leister, Web­de­signern, digitalen Nomaden etc.) ist es noch viel wichtiger, weil sonst die Erben vor kaum lösbaren technischen Pro­ble­men ste­hen.

Inhaltsverzeichnis: Digitaler Nachlass

Digitale Vorsorge: Was ich für meinen Nachfolger tun sollte

Wenn Sie Ihren digitalen Nach­lass planen möchten, gehen Sie folgendermassen vor. Überlegen Sie sich, wer sich mit Ihrem Nach­lass befassen soll, wer Ihr digitaler Willens­voll­strecker sein soll. Es muss sich um eine Person han­deln, die ver­trauens­wür­dig ist und Erfahrung mit Computer und Internet be­sitzt. Orientieren Sie diese Person be­reits jetzt, wie es im Todesfall ablaufen soll.

Erstellen Sie ein Dokument mit folgenden Infor­mationen, je nach Art des Online-Dienstes:

  • Wer ist der Anbieter?
  • Link zum Login eines Diens­tes
  • Vertragsart, Vertragsnummer, Kündigungs­termine
  • Benutzername
  • Verwendete E-Mail-Adresse
  • Passwort
  • Ergänzende Passwort-Frage
  • Verwendetes Zahlungskonto
  • Der letzte Wille

Beschreiben Sie, was mit die­sem Konto ge­sche­hen soll. Beispiele:

  • Account löschen.
  • Bei YouTube: Videos löschen oder online lassen.
  • Website XX:
    soll durch eine andere Person weiter­geführt werden.

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Liste immer aktuell ist und hinterlegen Sie das Doku­ment auf Pa­pier oder doppeltem Da­ten­trä­ger an einer Stelle, auf die Ihr Nach­fol­ger Zugriff hat.

Nicht vergessen: Erstellen Sie eine hand­schriftlich erfasste Vollmacht, mit einem Datum versehen und unter­schrie­ben. Diese muss un­be­dingt über den Tod hinaus gültig sein.

Vergessen Sie nicht, die Pass­wörter für Ihren Computer, Ihr Tablet, Smart­phone und ver­wen­dete Pro­gramme zu no­tieren.

Löschen Sie Accounts, die Sie nicht mehr ver­wenden.

Zu diesem Beitrag gibt es eine ausführliche Checkliste zum Herunterladen!

Vergessen Sie keinen Punkt beim Er­stellen Ihres digi­ta­len Nachlasses.

Diese Checkliste im PDF-Format er­gänzt den Beitrag auf dieser Seite perfekt.

Was muss online überprüft respektive gekündigt werden?

  • Abos
    Kostenpflichtige Mitgliedschaften und Abonnements müssen gekündigt werden.
    Beispiele:
    ➤ Videodienste
    ➤ Telekomanbieter
    ➤ Spiele
    ➤ Online-Tools
  • E-Mail-Adressen
    bei Anbietern wie bei­spiels­weise GMX.
  • E-Mail-Texte
    Wichtige E-Mail-Texte müs­sen aus gesetz­lichen Gründen für 5 Jahre auf­be­wahrt werden. Löschen Sie diese Texte nach dem Tod eines Erblassers nicht sofort, weil Sie eventuell aus diversen Gründen ge­wisse Infor­mationen noch be­nö­tigen wer­den.
  • Social-Media-Konten
    wie bei­spiels­weise bei Face­book, Twitter, Instagram, etc.
  • Zugang zur Website, Blog
    Zugang zum Content-Mana­ge­ment-System, Server, Datenbanken, FTP etc.
  • Soll Werbung weiterlaufen?
    Hat jemand eine Website, so muss man prüfen, ob Wer­bung weiterlaufen soll oder gekündigt werden muss. Ent­scheid je nach­dem, ob die Site ein­ge­stellt oder weiter­ge­führt wird.
  • Partnerprogramme / E-Shops
    Generiert eine Website Ein­nahmen, so wird man ver­mut­lich die Website nicht kaltstellen. Je nach Know-how kann man diese weiter­füh­ren oder verkau­fen.
  • Finanzielle Konten
    Was soll mit den geldlichen Konten ge­sche­hen?
    Beispiel:
    ➤ Online-Banking
    ➤ Paypal-Account
    ➤ Kredit-Karten
    ➤ Prepaid-Karten
    ➤ Digitale Währung.
  • E-Shop-Konten
    Sind alle Rechnungen be­zahlt? Gibt es noch Bonus­programme, auf denen Gut­ha­ben gutg­eschrieben sind?
  • Weitere Dienste wie
    ➤ WLAN-Zugriff
    ➤ Diskussionsforen
    ➤ Portale aller Art
    ➤ Partnerbörsen
    ➤ Online-Kurse
    ➤ andere Mitgliedschaften / allgemeine Mit­gliederbereiche / Vereine.

Detektivarbeit: Was tun, wenn mein Vorfahre nichts davon getan hat?

Was tun Sie, wenn Ihnen der Erb­lasser diese notwendigen Infor­ma­tio­nen nicht hinterlassen hat?

Bei allen Online-Dienstes gibt es die Mög­lich­keit, das bestehende Passwort zu­rück­setzen oder zu­sen­den zu lassen. Dazu be­nö­tigen Sie allerdings den Zugriff auf das E-Mail-Konto.

Fragen Sie die Freunde und Ver­wandten des Ver­storbenen, über welche Dienste er geredet hat.

Nachlassverwalter können die Löschung eines Kontos ver­fü­gen. Bei den meisten Anbietern müssen die Erben einen ent­sprechen­den An­trag mit einer Sterbeur­kunde stellen, worauf der Account ggf. gelöscht wird. Die meisten Por­tale schreiben in ihren AGB, wie die Konten ge­kün­digt werden müs­sen. Im Notfall hilft immer noch der Support.

Kosten für Streamingdienste und Lizen­zen werden meistens per Lastschriftverfahren vom Konto abgebucht. Die Er­ben müssen diese Abos anhand von Konto­auszügen erkennen und reagieren.

Die meisten Onlinedienste er­lau­ben eine aus­ser­ordentliche Kündigung, wenn der Be­nutzer verstorben ist. Falls die Erben die laufenden Abos nicht ent­decken, kann es schnell teuer werden. Denn die Abos ver­längern sich automa­tisch, wenn sie nicht recht­zeitig ge­kün­digt werden.

Wenn notwendig, wird der Com­pu­ter des Ver­storbenen von IT-Spezialisten auf Hinweise auf einen digitalen Nach­lass unter­sucht. Dabei geht es um die Aufhe­bung von Zu­griffs­be­schrän­kungen (Betriebssystem-Passwort, Fest­platten-Verschlüs­selung etc.) Bemühen Sie sich als Erbe, live dabei zu sein, wenn eine fremde Person die Hardware durch­fors­tet.

Protokollieren Sie alle Tätig­kei­ten mit Belegen und Screen­shots. So können Sie gegenüber der (aufmüpfigen) Ver­wandt­schaft beweisen, dass Sie sauber und ehrlich gearbeitet haben.

Was muss offline geprüft werden?

Diverse Hardware, wie

  • Computer, Laptops
  • externe Festplatten
  • USB-Laufwerke
  • Backups
  • Tablets
  • Smartphones

Bevor ältere Geräte entsorgt wer­den, achten Sie darauf, dass sich darauf keine persönlichen Daten befinden. Las­sen Sie sich unter Um­stä­nden von einem er­fahrenen Informatiker helfen.

Handlungsaufforderung: Jetzt anpacken!

Ich weiss, was Sie jetzt denken: Gute Idee, das mit dem digitalen Nachlass, sollte ich mal machen.

Vergessen Sie das „sollte“. Packen Sie es so­fort an! Auch wenn Sie jung und gesund sind, Unfälle können jederzeit pas­sieren. Ihre Erben werden es Ihnen danken.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine juris­tische Be­ratung. Wenn Sie auf der sicheren Seite ste­hen wollen, wenden Sie sich bitte an den Rechts­anwalt Ihres Ver­trauens.

Autor: Walter B. Walser, kundennutzen.ch

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Online-Mar­ke­ting-Mana­ger

Seit 1995 hat Walter B. Walser Erfahrung mit dem Internet. Im Jahr 2001 gründete er das Magazin kundennutzen.ch, das sich auf praktisches Online-Marketing und Online-Tools konzentriert. Als Agenturleiter hat er Unternehmern geholfen, die Effektivität ihrer Website um 100% zu steigern. Darüber hinaus beriet Walser kleine Unternehmen bei ihrem Internetauftritt und spezialisierte sich auf die Pflege und Optimierung von Websites. Zu seinen Interessen gehören Umweltschutz und Geopolitik.