Digitaler Nachlass vorwiegend für Online-Marketer
Alle Daten, Profile und Einkommen, die jemand nach dem Tod auf einem Computer oder im Internet hinterlässt, werden als „digitaler Nachlass“ bezeichnet. Die wenigsten Personen machen sich Gedanken darüber, was mit ihrem Nachlass passiert. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie es Ihren Nachkommen erleichtern und was Sie unternehmen sollten, wenn Sie sich um die Hinterlassenschaft eines Verwandten kümmern müssen.
Informationen gemäss Stand vom 23.6.2024
Bild: Gerd Altmann auf Pixabay.com
Dieser Beitrag und die Checkliste eignet sich für jede Person, die digitale Konten aller Art unterhält. Für die Hinterbliebenen von sehr online affinen Personen (wie Online-Marketers, Internet-Dienstleister, Webdesignern, digitalen Nomaden etc.) ist es noch viel wichtiger, weil sonst die Erben vor kaum lösbaren technischen Problemen stehen.
Inhaltsverzeichnis: Digitaler Nachlass
- Digitale Vorsorge: Was ich für meinen Nachfolger tun sollte
- Was muss online überprüft respektive gekündigt werden?
- Detektivarbeit: Was tun, wenn mein Vorfahre nichts davon getan hat?
- Was muss offline geprüft werden?
- Handlungsaufforderung: Jetzt anpacken!
Digitale Vorsorge: Was ich für meinen Nachfolger tun sollte
Wenn Sie Ihren digitalen Nachlass planen möchten, gehen Sie folgendermassen vor. Überlegen Sie sich, wer sich mit Ihrem Nachlass befassen soll, wer Ihr digitaler Willensvollstrecker sein soll. Es muss sich um eine Person handeln, die vertrauenswürdig ist und Erfahrung mit Computer und Internet besitzt. Orientieren Sie diese Person bereits jetzt, wie es bei einer Handlungsunfähigkeit oder im Todesfall ablaufen soll.
Erstellen Sie ein Dokument mit folgenden Informationen, je nach Art des Online-Dienstes:
- Persönliche Angaben
- Wer ist der Anbieter?
- Link zum Log-in eines Dienstes
- Vertragsart, Vertragsnummer, Kündigungstermine
- Benutzername
- Verwendete E-Mail-Adresse
- Passwort
- Ergänzende Passwort-Frage
- Verwendetes Zahlungskonto
- Der letzte Wille
Beschreiben Sie, was mit diesem Konto geschehen soll. Beispiele:
- Account löschen.
- Bei YouTube: Videos löschen oder online lassen.
- Website
soll durch eine andere Person weitergeführt werden.
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Liste immer aktuell ist und hinterlegen Sie das Dokument auf Papier oder doppeltem Datenträger an einer Stelle, auf die Ihr Nachfolger Zugriff hat.
Nicht vergessen: Erstellen Sie eine handschriftlich verfasste Vollmacht, mit einem Datum versehen und unterschrieben. Diese muss unbedingt über den Tod hinaus gültig sein.
Vergessen Sie nicht, die Passwörter für Ihren Computer, Ihr Tablet, Smartphone und verwendete Programme zu notieren.
Löschen Sie Accounts, die Sie nicht mehr verwenden.
Zu diesem Beitrag gibt es eine ausführliche Checkliste zum Herunterladen!
Vergessen Sie keinen Punkt beim Erstellen Ihres digitalen Nachlasses.
Diese Checkliste als PDF ergänzt den Beitrag auf dieser Seite perfekt.
Was muss online überprüft respektive gekündigt werden?
- Abos
Kostenpflichtige Mitgliedschaften und Abonnements müssen gekündigt werden.
Beispiele:
➤ Videodienste
➤ Telefonanbieter
➤ Spiele
➤ Online-Tools
➤ Communitys
➤ Werbung - E-Mail-Adressen
bei Anbietern wie GMX. - E-Mail-Texte
Wichtige E-Mail-Texte müssen aus gesetzlichen Gründen für 5 Jahre aufbewahrt werden. Löschen Sie diese Texte nach dem Tod eines Erblassers nicht sofort, weil Sie eventuell aus diversen Gründen Informationen noch benötigen werden. - Social-Media-Konten
wie bei Facebook, Instagram, TikTok etc. - Zugang zur Website, Blog
Zugang zum Content-Management-System, Server, Datenbanken, FTP etc. - Soll Werbung weiterlaufen?
Hat jemand eine Website, so muss man prüfen, ob Werbung weiterlaufen soll oder gekündigt werden muss. Entscheidung je nachdem, ob die Site eingestellt oder weitergeführt wird. - Partnerprogramme / E-Shops
Generiert eine Website Einnahmen, so wird man vermutlich die Website nicht kaltstellen. Je nach Know-how kann man diese weiterführen oder verkaufen. - Finanzielle Konten
Was soll mit den geldlichen Konten geschehen?
Beispiel:
➤ Online-Banking
➤ Paypal-Account
➤ Kredit-Karten
➤ Prepaid-Karten
➤ Digitale Währungen. - E-Shop-Konten
Sind alle Rechnungen bezahlt? Gibt es noch Bonusprogramme, auf denen Guthaben gutgeschrieben sind? - Weitere Dienste wie
➤ WLAN-Zugriff
➤ Diskussionsforen
➤ Portale aller Art
➤ Partnerbörsen
➤ Online-Kurse
➤ andere Mitgliedschaften / allgemeine Mitgliederbereiche / Vereine.
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Detektivarbeit: Was tun, wenn mein Vorfahre nichts davon getan hat?
Was tun Sie, wenn Ihnen der Erblasser diese notwendigen Informationen wie ein Testament nicht hinterlassen hat?
Bei allen Online-Dienstes gibt es die Möglichkeit, das bestehende Passwort zurücksetzen oder zusenden zu lassen. Dazu benötigen Sie allerdings den Zugriff auf das E-Mail-Konto.
Fragen Sie die Freunde und Verwandten des Verstorbenen, über welche Dienste er geredet hat.
Nachlassverwalter können die Löschung eines Kontos verfügen. Bei den meisten Anbietern müssen die Erben einen entsprechenden Antrag mit einer Sterbeurkunde stellen, worauf der Account ggf. gelöscht wird. Die meisten Portale schreiben in ihren AGB, wie die Konten gekündigt werden müssen. Im Notfall hilft immer noch der Support.
Kosten für Streamingdienste und Lizenzen werden meistens per Lastschriftverfahren vom Konto abgebucht. Die Erben müssen diese Abos anhand von Kontoauszügen erkennen und reagieren.
Die meisten Online-Dienste erlauben eine ausserordentliche Kündigung, wenn der Benutzer verstorben ist. Falls die Erben die laufenden Abos nicht entdecken, kann es schnell teuer werden. Denn die Abos verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.
Wenn notwendig, wird der Computer des Verstorbenen von IT-Spezialisten auf Hinweise auf einen digitalen Nachlass untersucht. Dabei geht es um die Aufhebung von Zugriffsbeschränkungen (Betriebssystem-Passwort, Festplatten-Verschlüsselung etc.) Bemühen Sie sich als Erbe, live dabei zu sein, wenn eine fremde Person die Hardware durchforstet.
Protokollieren Sie alle Tätigkeiten mit Belegen und Screenshots. So können Sie gegenüber der (aufmüpfigen) Verwandtschaft beweisen, dass Sie sauber und ehrlich gearbeitet haben.
Was muss offline geprüft werden?
Diverse Hardware, wie
- Computer, Laptops
- externe Festplatten
- USB-Laufwerke
- Backups
- Tablets
- Smartphones
- Cloud-Dienste
Bevor ältere Geräte entsorgt werden, achten Sie darauf, dass sich darauf keine persönlichen Daten befinden. Lassen Sie sich unter Umständen von einem erfahrenen Informatiker helfen.
Handlungsaufforderung: Jetzt anpacken!
Ich weiss, was Sie jetzt denken: Gute Idee, das mit dem digitalen Nachlass, sollte ich mal machen.
Vergessen Sie das „sollte“. Packen Sie es sofort an! Auch wenn Sie jung und gesund sind, Unfälle können jederzeit passieren. Ihre Erben werden es Ihnen danken.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine juristische Beratung. Wenn Sie auf der sicheren Seite stehen wollen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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Autor: Walter B. Walser, kundennutzen.ch