Home / E-Mail-Marketing / Warum die berufliche E-Mail-Adresse nicht für private Zwecke verwendet werden sollte

Warum die berufliche E-Mail-Adresse nicht für private Zwecke verwendet werden sollte

mit Keine Kommentare

Beitrag berufliche E-Mail-Adresse

Die berufliche E-Mail-Adresse sollte nicht für private Zwecke verwendet werden. Punkt. Welche Gründe sprechen dagegen? Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren gleichermassen vom Nichtgebrauch. Versenden Sie keine privaten E-Mails mit Ihrem Geschäftskonto. Besorgen Sie sich dafür lieber eine E-Mail-Adresse bei einem browserbasierenden Dienst.

E-MailBild: Gerd Altmann auf Pixabay.com

Beachten Sie bitte folgende Argumente

Ihr Chef könnte mitlesen
In vielen Betrieben ist es nicht erlaubt, die geschäftliche E-Mail-Adresse für private Angelegenheiten zu verwenden. Gelegentliche Stichproben können den sündigenden Arbeitnehmer entlarven.

Bei einer Umleitung lesen andere Leute Ihre privaten E-Mails
Bei Krankheit eines Arbeitnehmers müssen die Firmen E-Mails natürlich weiterhin bearbeitet werden. Alle privaten E-Mails geraten damit an einen Stellvertreter. Ähnliche Fälle ereignen sich bei einem Ferienaufenthalt des Arbeitnehmers.

Probleme beim Arbeitgeberwechsel
Beim Wechsel des Arbeitgebers geht die E-Mail-Adresse für den ursprünglichen Kontoinhaber verloren und weiterhin eintreffende E-Mails werden von fremden Personen gelesen.

Peinlichkeiten vermeiden
Ein riesiges, privates E-Mail mit Anhang kann den Firmenmailserver in die Knie zwingen. Peinlich für den Arbeitnehmer, oder?

Tipps

Browser basierende Dienste verwenden
Kostenlose und kostenpflichtige E-Mail-Adressen für private Zwecke (auch mit .ch Endung) gibt es zum Beispiel bei gmx.ch. GMX-E-Mails lassen sich sowohl browserbasiert, mit einem konventionellen E-Mail-Programm oder per Smartphone bearbeiten.

E-Mail nach der Arbeitszeit erlauben
Um Missbrauch mit der Firmen E-Mail-Adresse zu vermeiden, sollten Arbeitgeber die Arbeitnehmer autorisieren, browserbasierende Dienste für die privaten E-Mails zu verwenden, eventuell nach der offiziellen Arbeitszeit.

Schriftliche Vereinbarung unterzeichnen lassen
Was ist im Kontext des Internets erlaubt, was nicht? Lassen Sie Ihre Mitarbeiter nicht im Unklaren. Eine schriftliche „Internet Vereinbarung für Mitarbeiter“ kann alle wichtigen Fragen durch das Internet klären.

Autor: Walter B. Walser, kundennutzen.ch

Verfolgen Walter B. Walser:

Online-Mar­ke­ting-Mana­ger

Seit 1995 hat Walter B. Walser Erfahrung mit dem Internet. Im Jahr 2001 gründete er das Magazin kundennutzen.ch, das sich auf praktisches Online-Marketing und Online-Tools konzentriert. Als Agenturleiter hat er Unternehmern geholfen, die Effektivität ihrer Website um 100% zu steigern. Darüber hinaus beriet Walser kleine Unternehmen bei ihrem Internetauftritt und spezialisierte sich auf die Pflege und Optimierung von Websites. Zu seinen Interessen gehören Umweltschutz und Geopolitik.